Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei Kursbuchungen mit festen Terminen
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Da es sich bei den angebotenen Motorsägenkursen um termingebundene Veranstaltungen handelt, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.